Bor in Nahrungsergänzungsmittel, ja oder nein?
Das Halbmetall Bor wird von der EFSA (European Food Safety Authority) als nicht essenzieller Nährstoff eingestuft. Es gibt bisher keinen bestätigten physiologischen und biochemischen Nutzen für den Menschen in der Form einer Nahrungsergänzung. Genauso wenig ist bislang hinreichend gesichert, wie oder wo die Aufnahme von Bor im Magen-Darm-Trakt erfolgt.
Vielmehr wird Bor durchaus als bedenklich eingestuft und kann bei andauernder Einnahme zu Vergiftungen führen. Der UL-Wert liegt bei 10mg Bor/Tag. Die WHO sieht einen Wert von 1-13mg/Tag und die USA einen Wert von max. 20mg/Tag vor.
Allein über eine gewöhnliche Nahrung wird ein hoher Bor-Wert aufgenommen, so dass das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) eine maximale Ergänzung durch Nahrungsergänzungsmittel mit 0,5mg/Tag als Höchstmenge einstuft. Italien sieht 3,6 mg vor. In der Schweiz ist die Höchstmenge gesetzlich auf 1mg/Tag festgelegt.
Verbindlich ist nach meiner Einschätzung derzeit auf jeden Fall der Hinweis, dass Bor nicht für Kinder und Jugendliche, Schwangere und Stillende geeignet ist. Die EFSA spricht sogar davon, dass Menschen unter 18 Jahren kein zusätzliches Bor als NEM zu sich nehmen sollten. Von einer Langzeitanwendung ist abzuraten.
Zugelassen sind die Borsäure (E 284) und Natriumborat (= Natriumtetraborat, E 285). Calcium-Fructo-Borat wurde im Dezember 2021 als sogenannte neuartige Lebensmittelzutat zugelassen, darf aber für die Dauer von fünf Jahren nur von einem Hersteller verwendet werden.
Welche Bor-Verbindung in welcher Dosierung für Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll und noch vertretbar sind, können Sie gerne mit uns, der Steiner-Projektberatung, diskutieren.