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Health Claims Verordnung – das Ende für Innovationen?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Health Claims Verordnung (EG) 1924/2006 (HCVO) regelt EU-weit eine einheitliche Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln. Ziele der Verordnung sind der Verbraucherschutz, eine harmonisierte Grundlage für den Wettbewerb und die Förderung von Innovationen. Allerdings sind vor der Marktzulassung solche Innovationen von der European Food Safety Authority (EFSA) zu überprüfen und zu bestätigen.

Die Praxis zeigt aber eine restriktive Haltung der EFSA gegenüber Innovationen.
Bedeutet dies das Ende für Innovationen? Hat der Mittelstand dabei das Nachsehen?

Die Steiner-Projektberatung sagt nein!

Bei der Konzeptionierung von Neuprodukten müssen von Anfang an die rechtlichen Aspekte in der Ideenfindung mit vorherrschen. Aus vorhandenen Health Claims in Kombination mit innovativen Substanzen, die allerdings nicht unter die Novel-Food-Verordnung fallen, bzw. als Novel Food anerkannt und auch nicht Arzneimittel sind, können bereits hochinteressante Konzepte mit USP (Unique Selling Proposition: einzigartiges Verkaufsversprechen) entwickelt werden. Die Steiner-Projektberatung spricht in dem Zusammenhang auch nicht mehr von einem USP sondern von einem HSP (Health Selling Proposition: gesundheitliches Alleinstellungsmerkmal).

Echte Innovationen können mit formal sauberen Dossiers – zugeschnitten auf die Arbeitsweise der EFSA – eventuell, wenn notwendig auch durch Studien unterlegt, zur Zulassung gebracht werden. Die Steiner-Projektberatung initiiert und koordiniert in Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen solche Konzepte und begleitet die Mandanten von der Idee, über die Zulassung, bis hin zur Vermarktung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title=“Weitere Infos erhalten Sie HIER“ color=“success“ link=“url:mailto%3Axs%40steiner-projektberatung.de||target:%20_blank|“][/vc_column][/vc_row]

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