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Ashwaganda - als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt oder nicht erlaubt?

Welcher Extrakt in welcher Dosierung für Nahrungsergänzungsmittel für die Ashwaganda machbar ist, muss geprüft werden.

Ashwaganda- Withania somnifera- Schlafbeere, Winterkirsche, ind. Ginseng  – als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt oder nicht erlaubt?           

Die Ashwaganda ist als Lebensmittel zugelassen. Für die Wurzel von Withania somnifera (Radix Withaniae) liegt allerdings auch eine Positivmonographie der WHO für die arzneiliche Nutzung vor. Als Dosierung für die arzneiliche Nutzung werden 3–6 g bzw. als Antistress-Mittel der getrockneten und gemahlenen Wurzel angegeben. Zu unerwünschten Wirkungen bzw. Kontraindikationen zählen Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Nicht für Schwangere und Stillende geeignet. Des Weiteren wird eine eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit beschrieben.

Welcher Extrakt in welcher Dosierung für Nahrungsergänzungsmittel für die Ashwaganda machbar ist, muss geprüft werden.

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