GABA (Gamma-Aminobuttersäure)
Die γ-Aminobuttersäure (englisch gamma-Aminobutyric acid, abgekürzt GABA), seltener auch 4-Aminobuttersäure oder Piperidinsäure genannt, ist ein Amin der Buttersäure. Landläufig wird die Gamma-Aminobuttersäure (GABA) indirekt in Verbindung zu Stinkbomben gebracht. GABA ist ein Neurotransmitter im Gehirn, der für seine beruhigende und schlaffördernde Wirkung bekannt ist. Stinkbomben hingegen basieren auf unangenehmen Gerüchen, die durch bestimmte chemische Substanzen erzeugt werden. Die Verbindung zwischen GABA und Stinkbomben ist also rein zufällig. Lange galt die GABA als verboten. Ein Gerichtsurteil aus der Jahre 2008 hat ergeben, dass Deutschland GABA als Allgemeinverfügung mit 100 mg zulassen musste. Selbst nach dem Gerichtsurteil wurden im Jahre 2011 noch Beanstandungen durch Behörden ausgesprochen. Eine Arzneimittelmittelzulassung in Form einer Arzneimittelzulassung existiert nicht. Ein Novel Food ist es auch nicht. Als Aromastoff ist GABA zwar zugelassen, was aber keine Relevanz für ein Nahrungsergänzungsmittel hat. Diverse Health-Claims Einreichungen an die EFSA wurden allesamt abgelehnt, was aber nicht bedeutet, dass dadurch die Substanz perse und vor allem in welcher Dosierung erlaubt wäre. Das LGL Bayern (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) sieht derzeit GABA für Nahrungsergänzungsmittel als möglich, aber mit Beschränkung auf die Anwendungsdauer. Das BfR (Bundesamt für Risikobewertung) geht noch weiter und berichtet, dass für eine aussagekräftige gesundheitliche Bewertung einer GABA-Zufuhr in Form von Nahrungsergänzungsmitteln derzeit keine hinreichend zuverlässigen Informationen vorliegen. Was aber wichtig bei dem Statement noch ist, dass die Einnahme von GABA nicht mehr als einem Monat betragen sollte. Eine wissenschaftliche Arbeit zeigte, dass Dosen von bis zu 120 Milligramm täglich bei kurzfristiger Einnahme von bis zu zwölf Wochen im Allgemeinen wohl gut verträglich seien. Für höhere Dosierungen gibt es keine Hinweise. Möglich kann auch sein, dass GABA als Dopingmittel im Sportbereich angesehen wird, zumindest wird GABA im Pferdesport als Dopingmittel eingestuft.
Was nun – ist GABA nun für Nahrungsergänzungsmittel erlaubt oder nicht? Fragen Sie die Steiner-Projektberatung. Wir können Ihnen eine Antwort darauf geben.